Genehmigungen für Abfalltransporte
- Guido Lipski
- 10. März 2021
- 2 Min. Lesezeit
Hier noch ein paar Infos über nötige Genehmigungen, um Abfall transportieren zu dürfen.
Wenn du für die Abfallwirtschaft tätig bist oder im Bereich der Beförderung von Gütern, die mit einem „A“ am LKW gekennzeichnet werden, muss in Deutschland laut Kreislaufwirtschaftsgesetz in 2 wichtige Paragrafen unterschieden werden.
Zum einen ist es der Paragraf 53 für den Transport von nicht gefährlichen Gütern. Hier reicht es, wenn man entsprechendes mittels des Antrages anzeigt. Zusätzlich muss man die Gewerbeanmeldung mit senden. Kosten dafür liegen bei ca. 150€
Um nach Paragraf 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz gefährliche Abfälle zu transportieren, muss deutlich mehr Aufwand betrieben werden. Man benötigt zum einen Fach,- und Sachkundenachweis im Bereich Abfallrecht und mindestens 1 Jahr Erfahrung, um dies alles in Eigenregie durchführen zu können. Könnt ihr das nicht, dann benötigt man einen externen Abfallbeauftragten. Weiterhin müssen die Betriebshaftpflicht in Verbindung mit einer Umwelthaftpflicht mit einer entsprechenden Grunddeckung vorgelegt werden, einen Nachweis für die ordnungsgemäße Versicherung des einzusetzenden Fahrzeuges, ein Führungszeugnis. Hierfür müssen ungefähr 250€ geplant werden.
Im Regelfall reicht der Paragraf 53 aus da die meisten Abfälle, die über die Entsorger transportiert werden, nicht gefährliche Abfälle sind.
Um dies zu unterscheiden, gibt es eine Tabelle mit dem Namen AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung). Diese Tabelle ist unheimlich lang. Wichtig zu wissen ist der Abfallschlüssel. Dieser ist 6-stellig. Wenn dieser Abfallschlüssel mit einem „*“ hinterlegt ist, dann handelt es sich um gefährliche Abfälle. Alle anderen 6-stelligen Abfallschlüssel sind demnach ungefährliche Abfälle.
Solltet ihr so wie ich im Bereich Luxemburg, Belgien und Niederlande wohnen, empfiehlt es sich auch für diese Länder, wenn man auch dort bedingt durch die Auftraggeber tätig werden würde entsprechendes anzumelden. Sonst kann es passieren, wenn ihr nur 1km durch ein anderes Land fahrt ohne Genehmigung, dass es sehr teuer werden kann.
Für die Niederlande müsstet ihr euch an die „NIWO“ wenden. Der Antrag kann ausgedruckt werden und Online inkl. Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis und EU-Lizenz versendet werden. Die Bearbeitung ist kostenfrei und dauert ca. 4 – 5 Werktage vom Versand deiner Mail bis zum Erhalt der Urkunde inkl. 2er Kopien.
Für Luxemburg müsst ihr euch über den Link https://www.aev.etat.lu/e_RA.php einen Login beantragen. Die Bearbeitung des Zugangs dauert maximal einen Tag. Die Freischaltung des Logins samt Passwort dann auch noch einmal 24 Stunden. Dann könnt ihr eure Eingaben auch dort machen. Hier empfehle ich das Bearbeitungsformular auszudrucken um zum Ziel zukommen. Die Bearbeitung bis zur Ausfertigung der Genehmigung dauert ca. 14 Tage und ist auch kostenfrei.
Zu guter Letzt noch die Bearbeitung für Belgien. Hier muss man sich an die Adresse
Department du Sol et des Dechets
Avenue Prince de Liege 15
5100 Jambes
wenden.
In Belgien möchte die Behörde alles im Original und per Post. Schade. Aber ist halt so.
Man möchte dort ein aktuelles Führungszeugnis, eine Gewerbeanmeldung, eine EU-Lizenz und die Umsatzsteueridentnummer. Natürlich müsst ihr das entsprechende Formular herunterladen und ausfüllen.
Da es in Belgien 3 Unterteilungen des Landes gibt (Wallonie-deutschsprachig, Flammen-französischsprachig und Brüssel), kann ich Euch sagen, dass der Antrag der Wallonie reicht. Die Genehmigung ist dann für ganz Belgien ausreichend.
Das soll es heute von meiner Seite gewesen sein.
Wenn Euch mein Blog wieder gefallen hat, schaut gerne wieder rein.
Guido Lipski
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