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Die Beantragung der EU-Genehmigung / Gemeinschaftslizenz

In diesem Blog beschreibe ich euch welche Unterlagen für die EU-Genehmigung wichtig sind und wie man sie beantragt.


Als erstes habe ich mich erkundigt, wo ich diese Genehmigung genau beantragen muss um alles nötige in die Wege zu leiten. Auf den entsprechenden Seiten (zuständige Kreisverwaltung) habe ich dann den Antrag und alles was dazu gehört, wie zum Beispiel den Nachweis für das Eigenkapital gefunden.

Es werden 9.000 Euro für das erste zu genehmigendem Fahrzeug verlangt.

Für jedes weitere Fahrzeug muss dann je 5000€ nachgewiesen werden.

Zur Bestätigung des Eigenkapitals habe ich meine Kontodaten bei meiner Hausbank angefordert und die Unterlagen zur Bestätigung einem Steuerberater gegeben.


Aber es waren noch die Punkte, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Bescheinigung Finanzamt, Bescheinigung der Berufsgenossenschaft Verkehr,

Nachweis der fachlichen Eignung, Eigentumsnachweis für ein Fahrzeug bzw. auch ein Mietvertrag für ein Fahrzeug und einen Nachweis über einen Stellplatz des LKW.


Fangen wir mit dem Führungszeugnis und dem Auszug aus dem Gewerbezentralregister an. Diese Dokumente konnte ich unkompliziert bei der Stadtverwaltung beantragen. Die Mitarbeiter vor Ort haben die Unterlagen kurzfristig selbst zur Behörde gesendet.


Auch die Bescheinigung des Finanzamtes ging reibungslos und war binnen 2 Wochen bei mir.


Ein weiteres Dokument, welches im Transportgewerbe immer benötigt wird, aber schnell telefonisch erfragt werden kann, ist die Bescheinigung der BG Verkehr. Es gibt andere Handwerke wo es bis zu einer gewissen Größe wohl freiwillig ist sich bei der BG anzumelden.


Nun zur Fach und Sachkunde. Hier war schon etwas mehr Aufwand nötig. Aber vom Grundsatz dennoch kein Hexenwerk. Ich hatte den Vorteil das ich vor 2009 den IHK-Abschluss zum Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung gemacht habe. Somit musste ich lediglich bei der IHK mein Prüfungszeugnis einreichen, eine Gebühr bezahlen und die entsprechende Urkunde wurde mir zugesandt.

Wer dies nicht hat, muss das Seminar „Sach und Fachkunde“ für den gewerblichen Güterkraftverkehr besuchen was ungefähr5 Tage Schulung in Vollzeit bedeutet. Wer aber speditionell wenig Hintergrundwissen hat, sollte sich bei den angesagten Verlagen Bücher besorgen und viel lesen. Ist das alles erledigt, kommt die Prüfung bei der IHK. Wenn diese bestanden ist, habt ihr die Urkunde in der Tasche und seid einen Schritt weiter und könnt auch das abhaken.


Jetzt zum Nachweis für ein Fahrzeug. Hier muss in jedem Fall ein Eigentumsnachweis erbracht werden, wenn ihr ein Fahrzeug least oder finanziert. Zum Beispiel der Kaufvertrag oder auch der Vorvertrag. Bei einem Mietfahrzeug wie ich es gemacht habe, reicht ein Angebot des Vermieters. Nachdem der tatsächliche Mietvertrag zwischen den Parteien unterzeichnet ist, sollte auch dieser Vertrag dann der zuständigen Kreisverwaltung vorgelegt werden.


Zu guter Letzt ist noch der Mietvertrag für den Stellplatz ein wichtiger Punkt. Hier reicht kein Angebot etc. aus. Die Behörde möchte tatsächlich schon vor der Beantragung der EU Genehmigung einen beidseitig unterschriebenen Mietvertrag haben. Also macht Euch entsprechend früh auf die Suche nach einer Abstellmöglichkeit für euren LKW.

Das kann eine echte Herausforderung werden, wenn man so wie ich in einem Ballungsraum arbeitet und auch nicht unbedingt weit fahren möchte, um seinen LKW abzustellen. Aber auch das hat nach langem Suchen geklappt.


Nun waren alle Unterlagen zusammen und der Brief konnte mit den originalen Dokumenten zur Behörde gesandt werden. Nun heißt es 2 Wochen warten. Denn solange ist die Wartezeit der Bearbeitung dieser Unterlagen. Dies scheint für meine Region, den Rhein Erft Kreis ein geschriebener Prozess zu sein.

Wenn du jetzt die Genehmigung bekommst, darfst du um die 400 – 800€ bezahlen und dein Gewerbe anmelden. Aber hierzu würde ich dann in einem der nächsten Blogbeiträge etwas schreiben.

Wenn euch das Thema weiterhin interessiert, folgt mir auf Facebook oder abonniert diesen Blog.

Der nächste Beitrag folgt in Kürze.


Euer Guido Lipski

 
 
 

3 Comments


Danny Gustav
Danny Gustav
Jan 23, 2021

Danke Guido. Frage mehr als ausreichend beantwortet 👍

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Guido Lipski
Guido Lipski
Jan 23, 2021

Hallo Danny. Mit dem Stellplatz ist es wie folgt. Vom Grundsatz her ist es völlig egal bei wem du den LKW abstellen kannst. Wichtig ist nur, das dass Fahrzeug wenn du krank oder auch im Urlaub bist für die Behörden nicht im öffentlichen Raum steht. Für die Beantragung ist daher nur wichtig, das du einen beidseitig unterschriebenen Mietvertrag hast. Was du dann machst, ist dann Deine Sache. Ich hoffe, das ich Deine Frage ausreichend beantworten konnte.

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Danny Gustav
Danny Gustav
Jan 23, 2021

Hej Guido, kannst du mehr zu den Gegebenheiten vom Stellplatz für den LKW sagen? Könnte ich zum Beispiel mit einem Bauern einen Vertrag abschließen und sagen der LKW steht auf seinem Hof?

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